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Geschwindigkeitsindex bei Reifen nicht bindend

Zumindest verstehe ich den folgend zitierten Hinweis so ? Da ich einen neuen Gebrauchten habe und der leider Felgen verbaut hat die den Geschwindigkeitsindex „W“ – also bis 270km/h – eingetragen haben bin ich über einen interessanten Hinweis gefallen. Mein wagen fährt nie im Leben 270, wozu also blöde „W“ Reifen? Ich verweise mal auf diesen überaus interessanten Artikel beim ADAC (frei verfügbar unter „Abweichungen zwischen Fahrzeugschein und Reifen?“). Dort heisst es.

In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Geschwindigkeitskennbuch­staben (Speed-Index) der Reifen deutlich über der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges (z.B. W-Reifen bis 270 km/h für ein Fahrzeug, das nicht schneller als 189 km/h fahren kann). Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Speed-Index zu fahren. Die Mindestanforderungen an den Reifen bezüglich des Speed-Index errechnen sich dabei aus der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit laut Fahrzeugschein (Ziffer 6) nach folgender Formel:
Vmin = Höchstgeschwindigkeit + 6,5 km/h + 0,01 x Höchstgeschwindigkeit
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